Förderung für IÖB-Projekte
Die IÖB-Toolbox
Die IÖB-Servicestelle unterstützt auch in der neuen Förderperiode von 2024-2026 innovationsfreudige Beschafferinnen und Beschaffer im Rahmen der Förderung IÖB-Toolbox. Sie sind öffentliche Auftraggeberin/öffentlicher Auftraggeber und planen ein innovatives Projekt? Ihre Organisation steht vor einer Herausforderung? Reichen Sie ein!
Förderung für öffentliche Auftraggeber
Das Förderungsprogramm " IÖB-Toolbox“ aus Mitteln des BMK ermöglicht österreichischen öffentlichen Auftraggebern die Planung und Umsetzung von IÖB-Challenges sowie von innovativen Beschaffungen.
DieFörderung enthält zwei voneinander unabhängige (aber kombinierbare) Module:
1. IÖB-Toolbox Prepare
IÖB-Toolbox Prepare Untermodul A1 fördert die Beratungskosten für die Gestaltung und Durchführung von IÖB-Challenges auf der IÖB-Innovationsplattform. Die Zuschussförderung für das Untermodul A1 kann bis zu 90% der förderbaren Kosten betragen, ist jedoch mit EUR 15.000,– der förderbaren Kosten begrenzt. Förderbar sind die Gestaltung und Durchführung von Challenges auf der IÖB-Innovationsplattform mit zerifizierten Beraterinnen und Beratern. Interessierte Beraterinnen und Berater können sich für die Durchführung von Challenges von der IÖB-Servicestelle zertifizieren lassen.
Ab 2024 werden auch NEU Kosten für juristische und/oder technische Beratung bei der Erstellung von Ausschreibungen durch das IÖB-Toolbox Prepare Untermodul A2 gefördert.
Das Untermodul A2 Prepare kann bis zu EUR 20.000,-bzw. bis zu 90 % der förderbaren Projektkosten betragen.
2. IÖB-Toolbox Transfer
Investitionsförderung für innovative Beschaffungsprojekte. Für das Modul Transfer ist ein Zuschuss bis zu 90% der förderbaren Kosten, maximal jedoch EUR 100.000,– möglich. In diesem Modul wird die Durchführung innovativer Beschaffungsprojekte (Kauf von innovativen Produkten und /oder Dienstleistungen) gefördert.
Die tatsächliche Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Förderungsbedarf sowie der Bewertung des Projektes entsprechend den inhaltlichen Kriterien.
Wer wird gefördert?
Förderbar sind öffentliche Auftraggeber gemäß § 4 oder §§ 167, 168 des österreichischen Bundesvergabegesetz 2018, die außerhalb der Bundesverwaltung stehen. Förderbar sind Projekte, die außerhalb des hoheitlichen Tätigkeitsbereichs der Einreicherin/des Einreichers stehen. Nicht antragslegitimiert sind Vereine und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR).
Wo und wann kann ich einreichen?
Die Einreichung erfolgt ausschließlich über den Fördermanager der aws.
Bis zum Datum des Einreichschlusses eingelangte, vollständige Förderungsanträge werden in der jeweiligen Jurysitzung berücksichtigt.
Einreichschluss Jurytermine
24.02.2025 19.03.2025
26.05.2025 18.06.2025
01.09.2025 23.09.2025
10.11.2025 03.12.2025
Sie möchten sich zur IÖB-Toolbox beraten lassen? Kontaktieren Sie unsere Ansprechperson Alexandra Satzinger unter alexandra.satzinger(at)ioeb.at
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Links & Downloads
Kontakt
Inhaltliche Beratung zum Projekt bzw. zur Einreichung:
IÖB-Servicestelle - Alexandra Satzinger
Tel.: +43 1 24570 - 508 519
Förderrichtlinien, Abwicklung, Abrechnung, Auszahlung:
aws - Eva Maria Beck
Tel.: +43 1 501 75 - 548
Technische Fragen zum Fördermanager:
aws - Support Fördermanager
Tel.: +43 1 501 75 - 110